Ein strukturiertes, konformitätsorientiertes Governance-System, direkt aufgebaut auf dem EU AI Act (KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689). Entwickelt für Unternehmen, die tatsächlich von der KI-Verordnung betroffen sind. Gebaut für die Verantwortung der Geschäftsleitung und für die Prüfung durch Aufsichtsbehörden.
Verstöße bei Hochrisiko-KI sind nach der Verordnung (EU) 2024/1689 mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes bedroht, und zwar des weltweiten, nicht allein des EU-Umsatzes. Behörden können außerdem die sofortige Rücknahme vom Markt anordnen und Durchsetzungsentscheidungen veröffentlichen. Dieses System ist dafür da, dass sich dieses Risiko nie verwirklicht.
Ein umfassendes Rahmenwerk auf Ebene der Geschäftsleitung, das die Betroffenheit durch Hochrisiko-KI und das Sanktionsrisiko nach der Verordnung (EU) 2024/1689 ermittelt.
Die Analyse zeigt indikative Compliance-Lücken, das Sanktionsrisiko und regulatorische Risiken auf, bevor die Konformitätspflichten greifen.
Aufbauend auf der Betroffenheitsanalyse ordnet Tool 01A, die Risikoeinstufung, KI-Systeme den Hochrisiko-Kategorien zu und zeigt klar, welche Systeme unter die Pflichten nach Anhang I und Anhang III fallen.
Dieses Diagnosewerkzeug klärt mögliche regulatorische Wege und die Sanktionen, die bei Verstößen drohen.
Setzt ein Rahmenwerk für Risiko-Governance über den gesamten Lebenszyklus um, ausgerichtet an den gesetzlichen Anforderungen. Das senkt das regulatorische Risiko und stützt eine belastbare Governance, wenn Behörden genau hinsehen.
Für die Geschäftsleitung heißt das: dokumentierte Nachweise, dass Risiken ermittelt, bewertet und gesteuert wurden, bevor eine behördliche Anfrage eintrifft.
Schafft dokumentierte Datensatzvalidierung, Analysen der Repräsentativität und Kontrollen zur Minderung von Verzerrungen (Bias), die behördlichen Prüfungen und Durchsetzungsmaßnahmen wegen Bias standhalten.
Für Einkaufsabteilungen und Aufsichtsbehörden ist das der Unterschied zwischen einer belastbaren Daten-Governance und einem undokumentierten Haftungsrisiko.
Baut das Beweisgerüst auf, das Konformitätsbewertung und Prüfung durch die zuständigen Behörden verlangen, und sorgt für vollständige Dokumentation und Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus.
Ohne diese Dokumentation lässt sich die Konformitätsbewertung nicht abschließen. Ohne Konformitätsbewertung darf keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Ohne CE-Kennzeichnung ist der Zugang zum EU-Markt nicht rechtmäßig.
Sichert Rückverfolgbarkeit, Erklärbarkeit und die Fähigkeit, im Betrieb einzugreifen: Kernanforderungen für einen belastbaren Einsatz von Hochrisiko-KI.
In einem Durchsetzungsverfahren ist es nicht optional, eine KI-Entscheidung rekonstruieren zu können. Genau das unterscheidet nachweisbare Compliance von regulatorischem Risiko.
Dokumentiert messbare Leistungsschwellen, Testprotokolle zur Resilienz und die Schutzmaßnahmen für die Cybersicherheit, die ein rechtmäßiger Betrieb erfordert.
Leistungsversprechen ohne dokumentierte Validierung lassen sich bei einer Prüfung nicht verteidigen. Dieses Werkzeug schafft den Nachweis.
Führt strukturierte, fortlaufende Beobachtungsprozesse ein, um Probleme über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems zu erkennen, zu dokumentieren und zu beheben.
Die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen ist keine Formalität nach dem Marktstart. Nach dem EU AI Act ist sie eine fortlaufende gesetzliche Pflicht.
Liefert den Arbeitsablauf und die Dokumentationsarchitektur, die nötig sind, um eine Konformitätsbewertung nach Anhang VI oder Anhang VII abzuschließen und die CE-Kennzeichnung zu ermöglichen.
Wir gehen durch, was Sie einsetzen, welche Pflichten dafür gelten und was noch offen ist. Unverbindlich, und die Ergebnisse behalten Sie in jedem Fall.
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