Das Umsetzungssystem für EU AI Act Compliance

Jetzt eine belastbare, skalierbare KI-Governance aufbauen.

Ein strukturiertes, konformitätsorientiertes Governance-System, direkt aufgebaut auf dem EU AI Act (KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689). Entwickelt für Unternehmen, die tatsächlich von der KI-Verordnung betroffen sind. Gebaut für die Verantwortung der Geschäftsleitung und für die Prüfung durch Aufsichtsbehörden.

Hinweis zu Sanktionen

Verstöße bei Hochrisiko-KI sind nach der Verordnung (EU) 2024/1689 mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes bedroht, und zwar des weltweiten, nicht allein des EU-Umsatzes. Behörden können außerdem die sofortige Rücknahme vom Markt anordnen und Durchsetzungsentscheidungen veröffentlichen. Dieses System ist dafür da, dass sich dieses Risiko nie verwirklicht.

Im System

Jedes Werkzeug, in der Reihenfolge, in der die Verordnung es verlangt.

1

Analyse der Hochrisiko-Betroffenheit nach dem EU AI Act (Ausgabe für die Geschäftsleitung)

Ein umfassendes Rahmenwerk auf Ebene der Geschäftsleitung, das die Betroffenheit durch Hochrisiko-KI und das Sanktionsrisiko nach der Verordnung (EU) 2024/1689 ermittelt.

Die Analyse zeigt indikative Compliance-Lücken, das Sanktionsrisiko und regulatorische Risiken auf, bevor die Konformitätspflichten greifen.

2

Risikoeinstufung und Zuordnung der Hochrisiko-Betroffenheit (Anhang I und III)

Aufbauend auf der Betroffenheitsanalyse ordnet Tool 01A, die Risikoeinstufung, KI-Systeme den Hochrisiko-Kategorien zu und zeigt klar, welche Systeme unter die Pflichten nach Anhang I und Anhang III fallen.

Dieses Diagnosewerkzeug klärt mögliche regulatorische Wege und die Sanktionen, die bei Verstößen drohen.

3

Risikomanagement-Infrastruktur nach Artikel 9

Setzt ein Rahmenwerk für Risiko-Governance über den gesamten Lebenszyklus um, ausgerichtet an den gesetzlichen Anforderungen. Das senkt das regulatorische Risiko und stützt eine belastbare Governance, wenn Behörden genau hinsehen.

Für die Geschäftsleitung heißt das: dokumentierte Nachweise, dass Risiken ermittelt, bewertet und gesteuert wurden, bevor eine behördliche Anfrage eintrifft.

4

Daten-Governance und Bias-Kontrollen nach Artikel 10

Schafft dokumentierte Datensatzvalidierung, Analysen der Repräsentativität und Kontrollen zur Minderung von Verzerrungen (Bias), die behördlichen Prüfungen und Durchsetzungsmaßnahmen wegen Bias standhalten.

Für Einkaufsabteilungen und Aufsichtsbehörden ist das der Unterschied zwischen einer belastbaren Daten-Governance und einem undokumentierten Haftungsrisiko.

5

Architektur der technischen Dokumentation nach Anhang IV

Baut das Beweisgerüst auf, das Konformitätsbewertung und Prüfung durch die zuständigen Behörden verlangen, und sorgt für vollständige Dokumentation und Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus.

Ohne diese Dokumentation lässt sich die Konformitätsbewertung nicht abschließen. Ohne Konformitätsbewertung darf keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Ohne CE-Kennzeichnung ist der Zugang zum EU-Markt nicht rechtmäßig.

6

Rahmenwerke für Protokollierung, Transparenz und menschliche Aufsicht (Artikel 12 bis 14)

Sichert Rückverfolgbarkeit, Erklärbarkeit und die Fähigkeit, im Betrieb einzugreifen: Kernanforderungen für einen belastbaren Einsatz von Hochrisiko-KI.

In einem Durchsetzungsverfahren ist es nicht optional, eine KI-Entscheidung rekonstruieren zu können. Genau das unterscheidet nachweisbare Compliance von regulatorischem Risiko.

7

Validierung von Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Artikel 15)

Dokumentiert messbare Leistungsschwellen, Testprotokolle zur Resilienz und die Schutzmaßnahmen für die Cybersicherheit, die ein rechtmäßiger Betrieb erfordert.

Leistungsversprechen ohne dokumentierte Validierung lassen sich bei einer Prüfung nicht verteidigen. Dieses Werkzeug schafft den Nachweis.

8

Beobachtung nach dem Inverkehrbringen und Meldung schwerwiegender Vorfälle (Artikel 72 und 73)

Führt strukturierte, fortlaufende Beobachtungsprozesse ein, um Probleme über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems zu erkennen, zu dokumentieren und zu beheben.

Die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen ist keine Formalität nach dem Marktstart. Nach dem EU AI Act ist sie eine fortlaufende gesetzliche Pflicht.

9

Durchführung der Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung

Liefert den Arbeitsablauf und die Dokumentationsarchitektur, die nötig sind, um eine Konformitätsbewertung nach Anhang VI oder Anhang VII abzuschließen und die CE-Kennzeichnung zu ermöglichen.

Was dieses System liefert

Nachweise statt Behauptungen.

Eine belastbare Compliance-Position nach der Verordnung (EU) 2024/1689
Nachweise, die eine Behörde prüfen kann, statt Behauptungen, die sie nicht prüfen kann
Ein bewusst gewählter Konformitätsweg, dessen Haftungsfolgen verstanden sind
Eine Governance, die Großkunden und Investoren gleichermaßen nachvollziehen können

Erfahren Sie in dreißig Minuten, wo Sie stehen.

Wir gehen durch, was Sie einsetzen, welche Pflichten dafür gelten und was noch offen ist. Unverbindlich, und die Ergebnisse behalten Sie in jedem Fall.

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