EU AI Act · Artikel 50 · Transparenzpflichten

Ihre KI spricht mit Kunden. Artikel 50 verlangt, dass sie sich zu erkennen gibt.

Das Transparenzpaket nach Artikel 50 gibt Ihnen alles, was Sie brauchen, um die Transparenzpflichten des EU AI Act (KI-Verordnung) zu erfüllen: die Hinweistexte, die Lieferantenklauseln, die Nachweise und zwei Leitfäden für die Geschäftsleitung, erarbeitet aus dem Material der Kommission selbst. In Eigenregie, direkt in der Plattform. Ohne Berater.

Gilt seit dem 2. August 2026. Eine dauerhafte Pflicht, keine Frist, die verstrichen ist.

50Tage
08Std.
26Min.
12Sek.

Bis zum 2. Dezember 2026. An diesem Tag endet die Übergangsfrist nach Artikel 111 Absatz 4 für die Markierung generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.

Warum die Durchsetzung bei der Transparenz beginnt

Vier Pflichten und die Aufteilung, bei der sich die meisten Unternehmen irren.

Anbieter
Abs. 1Sich als KI zu erkennen geben
Abs. 2Maschinenlesbare Markierung
Betreiber
Abs. 3Emotionen und Biometrie
Abs. 4Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse
Eine Markierung, die ein Mensch nicht sehen kann, informiert ihn nicht. Art. 50 Abs. 5.

Artikel 50 ist die Pflicht, die eine Behörde von außerhalb Ihres Hauses prüfen kann. Dafür braucht sie keinen Zugriff auf Ihr Modell, Ihre Trainingsdaten oder Ihre Pipeline, nur einen Browser.

Schief geht es bei der Aufteilung zwischen Anbieter und Betreiber. Zwei Pflichten, zwei Verpflichtete, und ein Betreiber kann sich nicht auf die maschinenlesbare Markierung des Anbieters stützen, um seine eigene Kennzeichnungspflicht zu erfüllen.

Art. 50 Abs. 1 · Chatbots und Assistenten

Ein Chatbot ohne KI-Hinweis ist ein Verstoß, den eine Behörde per Screenshot festhalten kann

Wenn ein System direkt mit Menschen interagiert und nie sagt, dass es KI ist, ist das ein sichtbares, beweisbares Versäumnis. Forensik ist dafür nicht nötig, und die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 lassen vom Einwand „das ist doch offensichtlich“ bei Systemen für Verbraucher fast nichts übrig.

Art. 50 Abs. 2 · Generierte Inhalte

Unmarkierte KI-Inhalte müssen maschinell erkennbar werden

Anbieter generativer Systeme müssen Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte als künstlich erzeugt markieren und einen Weg zur Erkennung bereitstellen. Die Pflicht liegt beim Anbieter, nicht verteilt über die ganze Kette.

Art. 50 Abs. 3 · Emotionen und Biometrie

Bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung müssen die Betroffenen informiert werden

Ein häufiger blinder Fleck im Personalwesen, im Handel und im Sicherheitsbereich. Die Pflicht, darüber zu informieren, liegt beim Betreiber, und zwar bevor jemand erfasst wird.

Art. 50 Abs. 4 · Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse

Deepfakes und KI-geschriebene Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden

Betreiber müssen sie klar und eindeutig kennzeichnen, ohne Übergangsfrist. Und das maschinenlesbare Wasserzeichen Ihres Lieferanten erfüllt diese Pflicht nicht. Die Kennzeichnung muss ein Mensch sehen oder hören können.

Durchsetzung

Was eine Marktüberwachungs­behörde tun kann, ohne zu fragen.

Das sind die üblichen Befugnisse aus dem Produktsicherheitsrecht, die jeder Mitgliedstaat seinen Behörden übertragen muss. Seit dem 2. August 2026 erfassen sie auch KI-Systeme.

Ihr Produkt kaufen, auch unter falscher Identität

Die Befugnis, auch unter falscher Identität Produktproben zu erwerben, sie zu überprüfen und im Wege der Nachkonstruktion (Reverse Engineering) zu analysieren, um Beweismaterial zu sichern. Verordnung (EU) 2019/1020, Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe j.

Unangekündigt vor der Tür stehen

Die Befugnis, unangekündigte Inspektionen vor Ort durchzuführen und alle Räumlichkeiten, Grundstücke oder Beförderungsmittel zu betreten, die für die Geschäftstätigkeit genutzt werden.

Ihre Inhalte entfernen lassen

Ist das Risiko ernst genug, kann die Behörde verlangen, dass Inhalte von Ihrer Website entfernt werden oder Endnutzern ein Warnhinweis angezeigt wird. Kommen Sie dem nicht nach, kann sie Ihren Hosting-Dienstleister anweisen, den Zugang einzuschränken.

Was im Paket steckt

Sechs Teile, jeder mit klarer Verantwortung.

Verantwortlich: CEO / COO

01 · Anwendungsbereich und Rolle

Welche Ihrer Systeme Artikel 50 auslösen und ob Sie für jedes davon Anbieter oder Betreiber sind. Der wertvollste Schritt, und der, den die meisten Unternehmen nie gemacht haben.

Verantwortlich: CPO / CMO

02 · Einsatzfertige Hinweistexte

Die konformen Formulierungen für den Chatbot-Hinweis nach Art. 50 Abs. 1, den Hinweis zu Emotionserkennung und Biometrie nach Art. 50 Abs. 3 und die Deepfake-Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4, mit Vorgaben zu Platzierung, Zeitpunkt und Dauer der Anzeige, dazu die Liste der Kommission mit Ansätzen, die nicht genügen.

Verantwortlich: Recht / Einkauf

03 · Lieferanten- und Vertragsklauseln

Die Vertragsformulierungen, die Ihren KI-Lieferanten verpflichten, Ausgaben maschinenlesbar zu markieren, samt Abnahmetest, der zeigt, dass er es getan hat. Wo Art. 50 Abs. 2 Ihre Pflicht ist, bleibt sie Ihre Pflicht. Die Arbeit aber steckt in der Pipeline eines anderen, und so sorgen Sie dafür, dass sie erledigt wird.

Verantwortlich: Leitung Recht

04 · Entscheidung zum Praxisleitfaden

Eine klare Einschätzung, ob Sie den Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte unterzeichnen sollten: was er Ihnen bringt und wozu er Sie verpflichtet.

Verantwortlich: CEO / Compliance

05 · Prüfungsfestes Nachweispaket

Die Unterlagen, die zeigen, dass Sie jedes System bewertet, einen Ansatz gewählt und die Gründe dokumentiert haben. Prüft eine Behörde, lautet die Frage: „Zeigen Sie uns, was Sie getan haben.“ Dieses Paket beantwortet sie.

Verantwortlich: COO / Compliance

06 · Lückenbericht

Eine bewertete Reifegradanalyse über die vier Pflichten und den Maßstab des Artikels 50 Absatz 5, dazu die Entscheidung zum Praxisleitfaden, mit einem Lücken- und Maßnahmenprotokoll, in dem jede Lücke eine Maßnahme, eine verantwortliche Person und einen Zieltermin hat.

Das Transparenzpaket nach Artikel 50

Alles, was Sie für die Transparenz­pflichten vorweisen müssen.

In Eigenregie, direkt in der Plattform, ohne Berater. Der Kauf beginnt mit einem kostenlosen Gespräch von 30 Minuten. Das KI-Kompetenzregister nach Artikel 4 ist vollständig enthalten, sodass Ihr Nachweis zur KI-Kompetenz und Ihr Nachweis zur Transparenz eine Akte bilden statt zwei.

Zum KI-Kompetenzregister nach Artikel 4

Transparenzpaket nach Artikel 50

1.995 €Einmalig, zzgl. MwSt.
Kauf anfragen

Enthält:

  • Das vollständige KI-Kompetenzregister nach Artikel 4
  • Prüfung des Anwendungsbereichs und Ihrer Rolle als Anbieter oder Betreiber
  • Einsatzfertige Hinweistexte nach Art. 50 Abs. 1, 3 und 4
  • Lieferanten- und Vertragsklauseln für die Markierung nach Art. 50 Abs. 2
  • Entscheidung zum Praxisleitfaden: unterzeichnen oder nicht
  • Prüfungsfestes Nachweispaket, dazu ein bewertetes Lücken- und Maßnahmenprotokoll
  • Zwei Leitfäden für die Geschäftsleitung: „Article 50 Crosswalk“ und „Article 50, in plain terms“ (auf Englisch)
Fristen

Die Stichtage und was jeder davon tatsächlich erfasst.

2. August 2026Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 gelten seit diesem Tag, ganz ohne Übergangsfrist. Abs. 2 gilt ebenfalls, und zwar für alles, was ab diesem Tag in Verkehr gebracht wird.
2. Dezember 2026Die Übergangsfrist für Art. 50 Abs. 2 endet für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, und zwei neue Verbote nach Artikel 5 werden anwendbar.
2. Februar 2027Unterzeichner des Praxisleitfadens verpflichten sich zu einer interoperablen Lösung zur Erkennung.

Die Übergangsfrist ist enger, als vielerorts zu lesen ist.

Artikel 111 Absatz 4 erfasst nur Anbieter, nur generative Systeme und nur Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Ein Betreiber gewinnt dadurch nichts.

Teils interaktive, teils generative Systeme erhalten die Übergangsfrist nur für eine Pflicht.

Die Leitlinien der Kommission sind eindeutig: Ein solches System profitiert von der Übergangsfrist für die Markierungspflicht nach Art. 50 Abs. 2, während der Interaktionshinweis nach Art. 50 Abs. 1 unabhängig davon am 2. August 2026 fällig war.

Die Rückwirkung ist asymmetrisch.

Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Kommission regt es an, verlangt es aber nicht. Bei Bildern, Audio und Video zählt das Erstellungsdatum. Bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, zählt das Veröffentlichungsdatum. Im Juli verfasst und im August veröffentlicht: Dann braucht der Text eine Kennzeichnung.

Artikel 50 im Klartext

Jede Pflicht, mit ihren Ausnahmen

Wer dahintersteht

Aus der Praxis, nicht von der Stange.

Aus dem Amtsblatt erarbeitet

Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, nicht aus der Zusammenfassung eines Dritten.

Abgeglichen mit dem Material der Kommission

Die Leitlinien zu Artikel 50 und die FAQ der Kommission zu Artikel 50, mit den Ausnahmen, die für jede Pflicht tatsächlich gelten.

Eine förmliche Stellungnahme an die Kommission

Zu dieser Verordnung, dazu ein dokumentierter Fehler im eigenen AI Act Compliance Checker der Kommission.

Erfahren Sie in dreißig Minuten, wo Sie stehen.

Wir gehen durch, was Sie einsetzen, welche Pflichten dafür gelten und was noch offen ist. Unverbindlich, und die Ergebnisse behalten Sie in jedem Fall.

Analyse buchen