Das Transparenzpaket nach Artikel 50 gibt Ihnen alles, was Sie brauchen, um die Transparenzpflichten des EU AI Act (KI-Verordnung) zu erfüllen: die Hinweistexte, die Lieferantenklauseln, die Nachweise und zwei Leitfäden für die Geschäftsleitung, erarbeitet aus dem Material der Kommission selbst. In Eigenregie, direkt in der Plattform. Ohne Berater.
Gilt seit dem 2. August 2026. Eine dauerhafte Pflicht, keine Frist, die verstrichen ist.
Bis zum 2. Dezember 2026. An diesem Tag endet die Übergangsfrist nach Artikel 111 Absatz 4 für die Markierung generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.
Artikel 50 ist die Pflicht, die eine Behörde von außerhalb Ihres Hauses prüfen kann. Dafür braucht sie keinen Zugriff auf Ihr Modell, Ihre Trainingsdaten oder Ihre Pipeline, nur einen Browser.
Schief geht es bei der Aufteilung zwischen Anbieter und Betreiber. Zwei Pflichten, zwei Verpflichtete, und ein Betreiber kann sich nicht auf die maschinenlesbare Markierung des Anbieters stützen, um seine eigene Kennzeichnungspflicht zu erfüllen.
Wenn ein System direkt mit Menschen interagiert und nie sagt, dass es KI ist, ist das ein sichtbares, beweisbares Versäumnis. Forensik ist dafür nicht nötig, und die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 lassen vom Einwand „das ist doch offensichtlich“ bei Systemen für Verbraucher fast nichts übrig.
Anbieter generativer Systeme müssen Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte als künstlich erzeugt markieren und einen Weg zur Erkennung bereitstellen. Die Pflicht liegt beim Anbieter, nicht verteilt über die ganze Kette.
Ein häufiger blinder Fleck im Personalwesen, im Handel und im Sicherheitsbereich. Die Pflicht, darüber zu informieren, liegt beim Betreiber, und zwar bevor jemand erfasst wird.
Betreiber müssen sie klar und eindeutig kennzeichnen, ohne Übergangsfrist. Und das maschinenlesbare Wasserzeichen Ihres Lieferanten erfüllt diese Pflicht nicht. Die Kennzeichnung muss ein Mensch sehen oder hören können.
Das sind die üblichen Befugnisse aus dem Produktsicherheitsrecht, die jeder Mitgliedstaat seinen Behörden übertragen muss. Seit dem 2. August 2026 erfassen sie auch KI-Systeme.
Die Befugnis, auch unter falscher Identität Produktproben zu erwerben, sie zu überprüfen und im Wege der Nachkonstruktion (Reverse Engineering) zu analysieren, um Beweismaterial zu sichern. Verordnung (EU) 2019/1020, Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe j.
Die Befugnis, unangekündigte Inspektionen vor Ort durchzuführen und alle Räumlichkeiten, Grundstücke oder Beförderungsmittel zu betreten, die für die Geschäftstätigkeit genutzt werden.
Ist das Risiko ernst genug, kann die Behörde verlangen, dass Inhalte von Ihrer Website entfernt werden oder Endnutzern ein Warnhinweis angezeigt wird. Kommen Sie dem nicht nach, kann sie Ihren Hosting-Dienstleister anweisen, den Zugang einzuschränken.
Welche Ihrer Systeme Artikel 50 auslösen und ob Sie für jedes davon Anbieter oder Betreiber sind. Der wertvollste Schritt, und der, den die meisten Unternehmen nie gemacht haben.
Die konformen Formulierungen für den Chatbot-Hinweis nach Art. 50 Abs. 1, den Hinweis zu Emotionserkennung und Biometrie nach Art. 50 Abs. 3 und die Deepfake-Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4, mit Vorgaben zu Platzierung, Zeitpunkt und Dauer der Anzeige, dazu die Liste der Kommission mit Ansätzen, die nicht genügen.
Die Vertragsformulierungen, die Ihren KI-Lieferanten verpflichten, Ausgaben maschinenlesbar zu markieren, samt Abnahmetest, der zeigt, dass er es getan hat. Wo Art. 50 Abs. 2 Ihre Pflicht ist, bleibt sie Ihre Pflicht. Die Arbeit aber steckt in der Pipeline eines anderen, und so sorgen Sie dafür, dass sie erledigt wird.
Eine klare Einschätzung, ob Sie den Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte unterzeichnen sollten: was er Ihnen bringt und wozu er Sie verpflichtet.
Die Unterlagen, die zeigen, dass Sie jedes System bewertet, einen Ansatz gewählt und die Gründe dokumentiert haben. Prüft eine Behörde, lautet die Frage: „Zeigen Sie uns, was Sie getan haben.“ Dieses Paket beantwortet sie.
Eine bewertete Reifegradanalyse über die vier Pflichten und den Maßstab des Artikels 50 Absatz 5, dazu die Entscheidung zum Praxisleitfaden, mit einem Lücken- und Maßnahmenprotokoll, in dem jede Lücke eine Maßnahme, eine verantwortliche Person und einen Zieltermin hat.
In Eigenregie, direkt in der Plattform, ohne Berater. Der Kauf beginnt mit einem kostenlosen Gespräch von 30 Minuten. Das KI-Kompetenzregister nach Artikel 4 ist vollständig enthalten, sodass Ihr Nachweis zur KI-Kompetenz und Ihr Nachweis zur Transparenz eine Akte bilden statt zwei.
Zum KI-Kompetenzregister nach Artikel 4Enthält:
Artikel 111 Absatz 4 erfasst nur Anbieter, nur generative Systeme und nur Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Ein Betreiber gewinnt dadurch nichts.
Die Leitlinien der Kommission sind eindeutig: Ein solches System profitiert von der Übergangsfrist für die Markierungspflicht nach Art. 50 Abs. 2, während der Interaktionshinweis nach Art. 50 Abs. 1 unabhängig davon am 2. August 2026 fällig war.
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Kommission regt es an, verlangt es aber nicht. Bei Bildern, Audio und Video zählt das Erstellungsdatum. Bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, zählt das Veröffentlichungsdatum. Im Juli verfasst und im August veröffentlicht: Dann braucht der Text eine Kennzeichnung.
Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, nicht aus der Zusammenfassung eines Dritten.
Die Leitlinien zu Artikel 50 und die FAQ der Kommission zu Artikel 50, mit den Ausnahmen, die für jede Pflicht tatsächlich gelten.
Zu dieser Verordnung, dazu ein dokumentierter Fehler im eigenen AI Act Compliance Checker der Kommission.
Wir gehen durch, was Sie einsetzen, welche Pflichten dafür gelten und was noch offen ist. Unverbindlich, und die Ergebnisse behalten Sie in jedem Fall.
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