EU AI Act · Artikel 4 · KI-Kompetenz

Die Pflicht ist leichter geworden. Der Nachweis schwerer.

Am 27. Juli 2026 wurde Artikel 4 des EU AI Act (KI-Verordnung) von einer Erfolgspflicht zu einer Bemühenspflicht. Sie müssen nicht mehr garantieren, dass irgendjemand ein bestimmtes Niveau erreicht. Sie müssen aber zeigen, dass Sie durchdachte Maßnahmen ergriffen haben, und für Bemühungen gibt es kein Zertifikat. Belegen lassen sie sich nur mit einer Dokumentation Ihrer Systeme, Ihres Personals und der Begründung, die beides verbindet.

Geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744 · in Kraft seit dem 27. Juli 2026

Gilt seit Februar 2025

Die Änderung betraf den Maßstab, nicht den Geltungsbeginn. Auch für den Zeitraum davor kann man weiterhin Auskunft von Ihnen verlangen

Alle Anbieter und Betreiber

Keine Größenschwelle, keine risikobasierte Ausnahme, keine Beschränkung auf Hochrisiko-KI-Systeme

Die Aufsicht hat begonnen

Die Marktüberwachung nach Kapitel IX gilt seit dem 2. August 2026. Die nationalen Behörden verfügen jetzt über ihre Aufsichtsbefugnisse

Was sich geändert hat

Ein Ergebnis kann man zertifizieren. Bemühungen nur dokumentieren.

Erfolgspflicht

Ein Niveau garantierenBelegt durch ein Zertifikat
Für Bemühungen gibt es kein Zertifikat

Bemühenspflicht

Durchdachte MaßnahmenBelegt durch Dokumentation
Systeme, Personal, Begründung
2. Februar 2025Artikel 4 gilt
27. Juli 2026Maßstab vollständig ersetzt
Der GeltungsbeginnHat sich nicht verschoben

Die Änderung liest sich wie eine Entlastung und wirkt wie das Gegenteil. Eine Erfolgspflicht lässt sich mit einem Zertifikat abhaken. Eine Bemühenspflicht nicht, denn nichts bescheinigt, dass eine Maßnahme durchdacht war.

Was bleibt, ist die Dokumentation: welche Gruppen Sie identifiziert haben, was jede davon nach Ihrer Einschätzung brauchte, warum, und was Sie auf Grundlage dieser Einschätzung umgesetzt haben. Der Geltungsbeginn hat sich nicht verschoben. Auch für den Zeitraum vor der Änderung kann man weiterhin Auskunft von Ihnen verlangen.

Was die Dokumentation enthält

Teil 1 von 3

Ihre Systeme

Jedes KI-Werkzeug im beruflichen Einsatz, einschließlich der eingebetteten, von Lieferanten mitgelieferten und einzeln über Spesen abgerechneten KI, die in den meisten Inventaren nie auftaucht.

Teil 2 von 3

Ihr Personal

Wer mit welchem System befasst ist und in welcher Funktion: Beschäftigte und, soweit sie in Ihrem Auftrag handeln, Auftragnehmer.

Teil 3 von 3

Die Begründung, die beides verbindet

Warum jede Gruppe das erhalten hat, was sie erhalten hat, und datierte Belege dafür, dass es umgesetzt wurde.

Aufsicht

Die Behörden müssen Ihre KI nicht verstehen, um das zu prüfen

Die Aufsicht über Artikel 4 liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, und ihre Befugnisse erstrecken sich seit dem 2. August 2026 auf KI-Systeme.

Zeigen Sie uns die Maßnahmen, die Sie ergriffen haben.
Ihre DokumentationEine Antwort
NichtsAuch eine Antwort

Die Behörden dürfen auf eigene Initiative Ermittlungen einleiten, auch ohne Beschwerde. Dokumente, Daten und Informationen dürfen sie in jeder Form verlangen, unabhängig von Speichermedium und Speicherort, und davon Kopien anfertigen. Und sie dürfen unangekündigte Inspektionen vor Ort durchführen und alle Räumlichkeiten betreten, die geschäftlich genutzt werden.

Artikel 4 ist die einzige Pflicht, bei der all das keine Rolle spielt, denn technisch gibt es nichts zu prüfen. Es gibt genau eine Frage: Zeigen Sie uns die Maßnahmen, die Sie ergriffen haben. Was immer Sie dann vorlegen, ist die Antwort. Auch ein leeres Blatt ist eine Antwort.

Das eigenständige Werkzeug

Das KI-Kompetenzregister nach Artikel 4

Ein strukturiertes, prüfungsfestes System, das aus „Wir haben ein paar Schulungen gemacht“ einen belastbaren Nachweis nach Artikel 4 macht. Wochen statt Monate.

01 · Inventar der KI-Systeme

02 · Rollenbasierte Kompetenzzuordnung

03 · Protokoll der Schulungsnachweise

04 · Compliance-Dashboard

05 · Status als Anbieter / Betreiber

06 · Unterzeichnete Bestätigung

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  • Inventar der KI-Systeme
  • Rollenbasierte Kompetenzzuordnung
  • Protokoll der Schulungsnachweise
  • Compliance-Dashboard
  • Anbieter- und Betreiberstatus
  • Unterzeichnete Bestätigung
Artikel 4 im Klartext

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Wer dahintersteht

Governance-Infrastruktur, keine Big-4-Honorare.

Gegründet wurde ExecLevel AI von Paul Parkinson, ehemals Senior Business Consultant bei IBM (USA, Europa und Asien) und Visiting Senior Fellow an der Lincoln University Business School. Die Grundlage bilden Erfahrung aus der Leitung einer KI-Agentur und aus der KI-Auditpraxis sowie eine förmliche Stellungnahme an die Europäische Kommission zu dieser Verordnung. Dieselbe Governance-Disziplin, mit der Großunternehmen arbeiten, zugänglich gemacht für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

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